Haftungsausschluss
Die Teilnahme an jeglichen Veranstaltungen von und mit Carmen Berger | farblosblau erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung!
Für ausreichenden Versicherungsschutz ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
Der Teilnehmer muss selbst oder über die Erziehungsberechtigten unfallversichert/ krankenversichert und bei der Veranstaltungsteilnahme in gesundheitlich guter Verfassung sein.
Carmen Berger | farblosblau, im Folgenden als Veranstalter bezeichnet, haftet nicht für Schäden, die eine Person, die an einer vom Veranstalter durchgeführten Veranstaltung teilnimmt (im Folgenden Teilnehmer genannt), an Sachen und Personen verursacht oder während der Veranstaltung erleidet. Für eventuelle seelische, körperliche oder materielle Schäden wird keine Haftung übernommen. Es erfolgt keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen und darin befindlichen Gegenständen. Entsprechende Versicherungen zu seinem Schutz hat der Teilnehmer selbst abzuschließen (Unfall- und Privathaftpflichtversicherung).
Für Schäden, welche der Veranstalter zu vertreten hat, haftet dieser nur insoweit, als ihm Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Jeder Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeglicher Art wegen leichter Fahrlässigkeit.
In jedem Fall ist die Haftung vom Veranstalter auf die zweifache Teilnahmegebühr begrenzt.
Gruppen-Treffen: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen aus Witterungsgründen, Minderteilnehmerzahl oder aufgrund anderer Sicherheitsbedenken, die nicht von der Gruppe verursacht wurden, abzusagen bzw. abzubrechen. Der Veranstalter bemüht sich um einen Ersatztermin; weitergehende Ansprüche bestehen jedoch nicht.
Die Haftung vom Veranstalter beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch gegenüber Dritten. Dies gilt sowohl für Personen- als auch für Sachschäden, insbesondere auch für Folgen von Unfällen. Erfolgen Anzeigen oder Forderungen dritter Personen oder Behörden an uns, deren Verursachung Teilnehmern obliegt, indem sie sich nicht an die Verhaltensmaßregeln halten, die vom Veranstalter bei Beginn der Veranstaltung bekanntgegeben werden (vor allem Umwelt – und Naturschutzdelikte), werden diese Forderungen an den Verursacher weitergeleitet. (Beispiel: Der Teilnehmer raucht im Wald und verursacht dadurch einen Waldbrand; Beispiel: Der Teilnehmer beschädigt lebende Vegetation und/ oder verletzt oder tötet mutwillig Tiere). Wir behalten uns vor, in diesem Fall gespeicherte Daten (Adressdaten) an die entsprechenden Behörden weiterzugeben. Bei vorsätzlichen, fahrlässig oder grob fahrlässig herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Materialverlusten werden dem Verursacher sämtliche Kosten für Reparatur, Wiederbeschaffung und Ausfall in Rechnung gestellt.
Offene Seminare
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, die mögliche Teilnehmerzahl für jede Veranstaltung ist begrenzt.
Erscheint ein angemeldeter Teilnehmer nicht oder nur zeitweise zum Seminar, ist ebenfalls die volle Gebühr zu entrichten.
Liegen bis 5 Tage vor Seminarbeginn nicht genügend verbindliche Anmeldungen vor (die Mindest-Teilnehmerzahl ist gewöhnlich 6), kann das Seminar ausfallen. Evtl. bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Das Seminar kann aus organisatorischen Gründen oder wegen Krankheit des/der Dozenten kurzfristig abgesagt werden. Evtl. bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.